In unserer Kolumne “Zahl der Woche” berichten wir über interessante Umfragen, die uns in letzter Zeit erreicht haben. Diese Woche: 10 Prozent setzen ihre Fluggastrechte wahr und nutzen dafür einen Online-Dienst.
10 Prozent haben bereits einen Online-Dienst genutzt, der bei der Durchsetzung von Fluggastrechten hilft. Denn wenn der Urlaubsflieger mit stundenlanger Verspätung oder gar nicht abhebt, hat man Anspruch auf Entschädigung – doch die muss man ei fordern! Weitere 20 Prozent können sich vorstellen, auf eine solche digitale Hilfe zurückzugreifen. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 1.004 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
Bis jetzt setzen nur 10 Prozent Fluggastrechte um
Nicht nur das Fluggastrecht, sondern auch andere Online-Dienste, die bei Rechtsfragen unterstützen, finden Interesse. So können sich 31 Prozent vorstellen, Online-Dienste zu nutzen, die bei Bußgeldern oder Verkehrsunfällen helfen, 2 Prozent haben dies bereits getan. Dahinter folgen Online-Rechtsangebote bei Mietstreitigkeiten, im Arbeitsrecht, bei der Absicherung von Online-Käufen, allgemein bei der Kündigung von Verträgen oder bei Schadensersatzforderungen bei Datenlecks in Unternehmen. Am geringsten ist das Interesse an Online-Hilfen bei eher komplexen Rechtsfragen, bei denen es häufig auch um hohe Geldbeträge oder sehr persönliche Themen geht. So interessieren sich jeweils nur 16 Prozent für Online-Angebote zum Familienrecht wie Scheidung und zum Erbrecht.
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