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AI Act kommt nach Deutschland: Durchführungsgesetz beschlossen

  • 16. Februar 2026
  • Ben Kraus
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Das Bundeskabinett hat das Durchführungsgesetz zum EU AI Act verabschiedet und damit die Zuständigkeiten für Umsetzung, Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen in Deutschland geregelt. Vorgesehen ist unter anderem die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle im Verbund mit weiteren Behörden, um die Marktüberwachung und Anerkennung von Prüfstellen für risikoreiche KI-Systeme zu koordinieren. Laut Bitkom kommt es nun auf schlanke Strukturen, ausreichende Ressourcen und den konsequenten Einsatz von KI in den Behörden an, damit Genehmigungs- und Prüfverfahren Innovationen nicht ausbremsen. Auch innovationsfreundliche KI-Reallabore mit klaren, digitalen Verfahren könnten die Einführung neuer KI-Anwendungen beschleunigen.

Weitere Informationen gibt es unter www.bitkom.org und in der folgenden Pressemitteilung.


Pressemitteilung

AI Act kommt nach Deutschland

Heute hat das Bundeskabinett das Durchführungsgesetz zum EU AI Act beschlossen. Es legt unter anderem fest, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:


„Mit dem Durchführungsgesetz entscheidet sich, ob der AI Act in Deutschland zum Innovations- oder zum Bürokratieprojekt wird. Der AI Act trifft in Deutschland auf eine bestehende komplexe Behördenstruktur mit breit verteilten Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene sowie für einzelne Branchen. Die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle in einem Verbund mit weiteren zuständigen Behörden zu benennen, ist ein pragmatischer Ansatz. Die Bündelung von Zuständigkeiten und die behördenübergreifende Zusammenarbeit muss jetzt schnell, effizient und verlässlich funktionieren. Und es gilt, die zuständigen Behörden so aufzustellen, dass Beratung, Koordinierung und Marktüberwachung effektiv möglich sind. Sie brauchen schlanke Strukturen, effiziente Prozesse und müssen dazu selbst auch umfassend KI einsetzen, um ihren Aufgaben nachzukommen. Nur dann kann es gelingen, mit den etwas mehr als 60 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den umfassenden Aufgaben nachzukommen.

Ohne den Einsatz von KI und ausreichende Ressourcen wird aus Regulierung schnell Stillstand, die vorgesehenen Prüfstellen dürfen nicht zum Flaschenhals werden. Unternehmen müssen KI-Systeme, die nach dem AI Act als besonders risikoreich gelten, in vielen Fällen von unabhängigen Stellen prüfen und bestätigen lassen. Diese Stellen müssen vorab von behördlicher Seite anerkannt werden. Kommt es hier zu langen Wartezeiten, werden KI-Innovationen in sensiblen Bereichen ausgebremst. Das wäre genau das, was wir zum Beispiel bei der Medizinprodukteverordnung erlebt haben. Sie hat Innovationen ausgebremst und dem Patientenwohl geschadet. Vergleichbares darf sich bei der Umsetzung des AI Acts nicht wiederholen.

Ergänzend können auch innovationsfreundliche KI-Reallabore den Unternehmen helfen, neue Lösungen anzubieten – mit niedrigen Zugangshürden, schlanken digitalen Verfahren und einer verlässlichen Antwort innerhalb von 30 Tagen.“

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Schlagwörter
  • Bitkom
  • Künstliche Intelligenz (KI)
Ben Kraus

Ben hat viele Jahre Erfahrung im Elektrobereich und dem EGH. Seine Schwerpunkte sind Smarthome, CE, erneuerbare Energie und Installation. Er ist emotionaler Gamer und in der Freizeit meist auf seinem Motorrad, an seinem Bass oder beim Wandern anzutreffen

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