Mit nur 249,9 Gramm Gewicht soll die neue DJI Mini 5 Pro rechtliche Vorteile bringen – doch viele Mythen rund um Registrierung, Versicherung und Reichweite führen zu Unsicherheiten. Fakt ist: Auch Mini-Drohnen mit Kamera müssen registriert und versichert werden. Sichtweite bleibt Pflicht, trotz hoher Reichweitenangaben. Die EASA stellt klar: Leichte Gewichtsschwankungen bis 257 Gramm sind zulässig, ohne dass der C0-Status verloren geht.
Weitere Informationen gibt es unter www.drohnen-camp.de und in der folgenden Pressemitteilung.
Pressemitteilung Drohnen-Camp
Streit um DJI Mini 5 Pro Drohne: Was stimmt, was ist Mythos?
Leipzig, 26. September 2025. Die neue DJI Mini 5 Pro ist da und wird schon jetzt als kommender Bestseller gehandelt. Mit einem Startgewicht von rund 249,9 Gramm will DJI gezielt die wichtige 250-Gramm-Grenze unterbieten – ein Punkt, an dem sich entscheidende rechtliche Vorteile ergeben. Viele Käufer glauben jedoch, dass sie mit Mini-Drohnen kaum Regeln zu beachten haben. Dabei müssen auch bei den Leichtgewichten zentrale Pflichten beachtet werden.
„Mini-Drohnen sind kein Freibrief“, erklärt Francis Markert, CEO vom Fach- und Verbraucherportal Drohnen-Camp.de. „Wer die Vorschriften ignoriert, riskiert Bußgelder oder im Ernstfall Ärger mit seiner Versicherung.“
Die größten Mythen:
- Mythos: Unter 250 g brauche ich keine Registrierung.
- Realität: Wegen der eingebauten Kamera müssen auch Mini-Drohnen offiziell registriert werden.
- Mythos: Eine Haftpflichtversicherung ist bei Mini-Drohnen nicht notwendig.
- Realität: Für jede Drohne ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
- Mythos: Geozonen gelten für kleine Drohnen nicht.
- Realität: Flugverbotszonen gelten für alle Drohnen im Luftraum – egal, wie leicht sie sind.
- Mythos: Die DJI Mini 5 Pro ist automatisch immer C0.
- Realität: Zubehör oder stärkere Akkus können das Gewicht erhöhen und damit die Einstufung in Frage stellen. Außerdem ist ein freiwilliger Wechsel in die Klasse C1 möglich.
- Mythos: Die Mini 5 Pro darf so weit fliegen, wie der Hersteller die Reichweite angibt.
- Realität: In der EU gilt die Sichtweitenregel – Piloten dürfen ihre Drohne nur bis etwa 150 Meter weit fliegen, solange sie sie mit eigenen Augen sehen können.
Zusätzliche Verwirrung entsteht durch die Gewichtsangaben des Herstellers: Offiziell nennt DJI 249,9 g ± 4 g. Nutzerberichte zeigen jedoch Geräte, die über 250 g wiegen. Zubehör wie ND-Filter oder stärkere Akkus kann das Gewicht ebenfalls nach oben treiben. Damit steht die Frage im Raum, ob die C0-Einstufung in jedem Fall gültig bleibt.
EASA gibt Entwarnung bei Gewichtstoleranzen
Auf Nachfrage vom Fachportal Drohnen-Camp.de bestätigt die Europäische Agentur für Luftsicherheit (EASA), dass das Gewicht von Drohnen produktionsbedingt um drei Prozent abweichen darf. Festgeschrieben ist das im technischen Standard ASD-STAN prEN 4709-001. Demnach darf es eine Abweichung von etwa sieben Gramm geben. Besitzer einer DJI Mini 5 Pro können damit aufatmen, solange ihr Fluggerät unter 257 Gramm wiegt. Bis zu diesem Gewicht sind alle Freiheiten einer C0-Drohne nutzbar. Zu diesen Freiheiten zählt, dass man keinen Führerschein absolvieren und weniger Sicherheitsabstände einhalten muss.
Fazit: Die DJI Mini 5 Pro bringt Top-Technik ins Hosentaschenformat. Doch wer sie fliegen will, sollte die Regeln kennen – und sich nicht von der Gewichtsangabe täuschen lassen. Nur so lassen sich Bußgelder, Ärger mit der Versicherung und Konflikte im Luftraum vermeiden.