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DJI Mini 5 Pro: Kleine Drohne, große Missverständnisse

  • 3. Oktober 2025
  • Ben Kraus
DJI Mavic 3 Classic
Eine DJI-Mavic-3 war für viele Piloten die erste Drohne. Foto:DJI
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Mit nur 249,9 Gramm Gewicht soll die neue DJI Mini 5 Pro rechtliche Vorteile bringen – doch viele Mythen rund um Registrierung, Versicherung und Reichweite führen zu Unsicherheiten. Fakt ist: Auch Mini-Drohnen mit Kamera müssen registriert und versichert werden. Sichtweite bleibt Pflicht, trotz hoher Reichweitenangaben. Die EASA stellt klar: Leichte Gewichtsschwankungen bis 257 Gramm sind zulässig, ohne dass der C0-Status verloren geht.

Weitere Informationen gibt es unter www.drohnen-camp.de und in der folgenden Pressemitteilung.


Pressemitteilung Drohnen-Camp

Streit um DJI Mini 5 Pro Drohne: Was stimmt, was ist Mythos?

Leipzig, 26. September 2025. Die neue DJI Mini 5 Pro ist da und wird schon jetzt als kommender Bestseller gehandelt. Mit einem Startgewicht von rund 249,9 Gramm will DJI gezielt die wichtige 250-Gramm-Grenze unterbieten – ein Punkt, an dem sich entscheidende rechtliche Vorteile ergeben. Viele Käufer glauben jedoch, dass sie mit Mini-Drohnen kaum Regeln zu beachten haben. Dabei müssen auch bei den Leichtgewichten zentrale Pflichten beachtet werden.

„Mini-Drohnen sind kein Freibrief“, erklärt Francis Markert, CEO vom Fach- und Verbraucherportal Drohnen-Camp.de. „Wer die Vorschriften ignoriert, riskiert Bußgelder oder im Ernstfall Ärger mit seiner Versicherung.“

Die größten Mythen:

  • Mythos: Unter 250 g brauche ich keine Registrierung.
  • Realität: Wegen der eingebauten Kamera müssen auch Mini-Drohnen offiziell registriert werden.
  • Mythos: Eine Haftpflichtversicherung ist bei Mini-Drohnen nicht notwendig.
  • Realität: Für jede Drohne ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
  • Mythos: Geozonen gelten für kleine Drohnen nicht.
  • Realität: Flugverbotszonen gelten für alle Drohnen im Luftraum – egal, wie leicht sie sind.
  • Mythos: Die DJI Mini 5 Pro ist automatisch immer C0.
  • Realität: Zubehör oder stärkere Akkus können das Gewicht erhöhen und damit die Einstufung in Frage stellen. Außerdem ist ein freiwilliger Wechsel in die Klasse C1 möglich.
  • Mythos: Die Mini 5 Pro darf so weit fliegen, wie der Hersteller die Reichweite angibt.
  • Realität: In der EU gilt die Sichtweitenregel – Piloten dürfen ihre Drohne nur bis etwa 150 Meter weit fliegen, solange sie sie mit eigenen Augen sehen können.

Zusätzliche Verwirrung entsteht durch die Gewichtsangaben des Herstellers: Offiziell nennt DJI 249,9 g ± 4 g. Nutzerberichte zeigen jedoch Geräte, die über 250 g wiegen. Zubehör wie ND-Filter oder stärkere Akkus kann das Gewicht ebenfalls nach oben treiben. Damit steht die Frage im Raum, ob die C0-Einstufung in jedem Fall gültig bleibt.

EASA gibt Entwarnung bei Gewichtstoleranzen

Auf Nachfrage vom Fachportal Drohnen-Camp.de bestätigt die Europäische Agentur für Luftsicherheit (EASA), dass das Gewicht von Drohnen produktionsbedingt um drei Prozent abweichen darf. Festgeschrieben ist das im technischen Standard ASD-STAN prEN 4709-001. Demnach darf es eine Abweichung von etwa sieben Gramm geben. Besitzer einer DJI Mini 5 Pro können damit aufatmen, solange ihr Fluggerät unter 257 Gramm wiegt. Bis zu diesem Gewicht sind alle Freiheiten einer C0-Drohne nutzbar. Zu diesen Freiheiten zählt, dass man keinen Führerschein absolvieren und weniger Sicherheitsabstände einhalten muss.

Fazit: Die DJI Mini 5 Pro bringt Top-Technik ins Hosentaschenformat. Doch wer sie fliegen will, sollte die Regeln kennen – und sich nicht von der Gewichtsangabe täuschen lassen. Nur so lassen sich Bußgelder, Ärger mit der Versicherung und Konflikte im Luftraum vermeiden.

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Schlagwörter
  • DJI
  • Gadgets
Ben Kraus

Ben hat viele Jahre Erfahrung im Elektrobereich und dem EGH. Seine Schwerpunkte sind Smarthome, CE, erneuerbare Energie und Installation. Er ist emotionaler Gamer und in der Freizeit meist auf seinem Motorrad, an seinem Bass oder beim Wandern anzutreffen

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