Elf Bundesverbände aus Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk wenden sich gegen den geplanten Prosumer-Aufschlag für Solaranlagen. Die Bundesnetzagentur will Haushalte, die einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen, im Zuge der Netzentgeltreform ab 2029 mit einem höheren Grundpreis belasten. Die Verbände fordern in einem gemeinsamen Appell den Verzicht auf den Aufschlag und Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat die Kritik am 15. Oktober 2026 in Berlin zusammen mit einem Rechtsgutachten veröffentlicht.
Die Auseinandersetzung betrifft auch den Handel mit Photovoltaik- und Speichertechnik. Netzentgelte machen für Haushalte gut ein Drittel des Strompreises aus und fließen damit in die Wirtschaftlichkeitsrechnung jeder Solaranlage ein. Welche Verbände sich neben dem BSW-Solar dem Appell angeschlossen haben, nennt die Pressemitteilung nicht.
Was die Bundesnetzagentur plant
Der Aufschlag ist Teil der Reform AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom), mit der die Bundesnetzagentur die Netzentgelte ab 2029 neu ordnet. Laut Festlegungsentwurf sollen Prosumer in der Niederspannung einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den regulären Grundpreis zahlen. Die Behörde selbst rechnet mit Mehrkosten von unter 100 Euro pro Jahr. Ausgenommen sind Steckersolargeräte, Netzentgelte für Heimspeicher soll es nicht geben.
Der Aufschlag soll ab dem 1. Januar 2029 gelten. Er hängt nicht vom Verhalten der Prosumer ab, eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Die Konsultation zum Entwurf lief bis zum 18. September 2026. Den Hintergrund bilden steigende Netzkosten: Für 2026 beziffert die Bundesnetzagentur sie einschließlich Offshore-Netzumlage auf rund 37 Milliarden Euro.
Prosumer-Aufschlag für Solaranlagen: Kritik der Verbände
Die Verbände bemängeln, dass der Aufschlag unabhängig von der tatsächlichen Netzbeanspruchung erhoben werden soll. Sie warnen davor, dass sich die Wirtschaftlichkeit bestehender und neuer Anlagen verschlechtert und der Solarausbau gebremst wird. Verschärft werde das durch die geplanten Kürzungen bei der Solarförderung durch die Bundesregierung.
Stattdessen fordern sie eine verursachungsgerechte Verteilung der Netzkosten. Falls Betreiber stärker beteiligt werden müssten, solle sich der Beitrag an der vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Der BSW-Solar hält es beispielsweise für vertretbar, das geplante Einspeisekapazitätsentgelt auf neue Anlagen aller Größen auszuweiten.
Rechtliche Zweifel äußert ein Gutachten der Rechtsanwältin Prof. Dr. Dörte Fouquet, das der BSW-Solar in Auftrag gegeben hat. Es sieht Verstöße gegen EU-Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz für bestehende Anlagen.
Position der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur begründet den Aufschlag mit einer gerechteren Lastenverteilung. Prosumer beziehen weniger Strom aus dem Netz und zahlen daher weniger, sind aber laut Behördenpräsident Klaus Müller weiter auf das Netz angewiesen, wenn die eigene Anlage keinen Strom liefert. Ohne Anpassung würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen. Müller bezeichnet den Schritt als „ein Gebot der Fairness“. Ein von der Branche vorgeschlagenes Modell, bei dem Prosumer ihre Netzkapazität selbst wählen, hat die Behörde nicht übernommen.
YouGov-Umfrage zur Kostenbeteiligung
Der BSW-Solar verweist zudem auf eine repräsentative YouGov-Befragung unter 2.105 Wahlberechtigten. Danach lehnen 46 Prozent eine stärkere Kostenbeteiligung von Solaranlagenbetreibern ab, 25 Prozent befürworten sie. Die Frage war allerdings an Bedingungen geknüpft: Die Beteiligung sollte unabhängig von der genutzten Netzanschlusskapazität erfolgen und die Wirtschaftlichkeit erheblich verschlechtern. Auftraggeber und Erhebungszeitraum nennt die Mitteilung nicht.
Statements
„Wer in eine eigene Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, darf dafür nicht mit zusätzlichen Gebühren bestraft werden. Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark das Stromnetz tatsächlich beansprucht wird – und nicht daran, ob jemand Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Zeitplan der Netzentgeltreform
Die Rahmenfestlegung zur Netzentgeltreform will die Bundesnetzagentur bis Ende 2026 erlassen. Der Prosumer-Aufschlag soll nach aktuellem Entwurf ab dem 1. Januar 2029 greifen. Den gemeinsamen Verbändeappell hatten die Verbände bereits am 8. Oktober 2026 vorgelegt, das Rechtsgutachten ist auf den 30. September 2026 datiert.
Weiterführende Informationen:
Gemeinsamer Verbändeappell vom 8. Oktober 2026
Rechtsgutachten vom 30. September 2026
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