Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat kindgerechte Erklärungen zum Schutz von Online-Accounts veröffentlicht. Der BSI Accountschutz für Kinder vergleicht das Passwort mit einem Haustürschlüssel und die Zwei-Faktor-Authentisierung mit einer Tür, die zwei Schlüssel braucht. Das Material richtet sich in erster Linie an Redaktionen von Kinder- und Jugendmedien und umfasst drei Passwortregeln sowie ein Suchbild. Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen finden ergänzende Informationen auf der Website des BSI.
Anlass für die Initiative ist laut BSI, dass bereits Grundschulkinder eigene Accounts für Lernplattformen, Spiele oder Streamingdienste anlegen. Darin liegen neben Spielständen und Chatnachrichten auch persönliche Daten wie der eigene Name. Dass Kinder früh mit eigenen Geräten umgehen, belegt auch eine Bitkom-Studie: Laut der Befragung von 1.004 Eltern bekommen Kinder ihr erstes eigenes Smartphone im Durchschnitt mit neun Jahren. Das BSI stellt Kinder- und Jugendmedien deshalb Themenansätze zur Verfügung und vermittelt nach eigenen Angaben auch Interviewgäste und Hintergrundinformationen.
Drei Passwortregeln für Kinder
Im Mittelpunkt steht der Vergleich mit dem Türschlüssel: Ein Passwort soll wie ein Schlüssel nur zu einem einzigen Zuhause passen und nicht herumliegen. Daraus leitet das BSI drei Regeln ab. Das Passwort soll schwer zu erraten sein, also weder Vorname noch Geburtsdatum oder Folgen wie „123456“ enthalten. Stattdessen empfiehlt das BSI Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen sowie den Verzicht auf Wörter aus dem Wörterbuch. Zweitens bleibt das Passwort geheim, auch gegenüber Freundinnen und Freunden. Drittens sollen Kinder eine erwachsene Vertrauensperson ansprechen, wenn jemand nach dem Passwort fragt, die Anmeldung nicht mehr funktioniert oder unbekannte Nachrichten erscheinen.
Statt Passwörter auf einen Zettel zu schreiben, verweist das BSI auf ein Passwort-Merkblatt, das auf seiner Website erklärt wird. Ergänzend gibt es ein Suchbild: Es zeigt das Mädchen Luka beim Spielen auf dem Tablet und enthält bis zu drei Wege, auf denen Fremde an ihr Passwort gelangen könnten. Das Bild steht als PDF und JPG jeweils mit und ohne Text unter bsi.bund.de/dok/1211800 bereit.
Vereinfachte Regeln im Vergleich zu den allgemeinen Empfehlungen
Die Kinderfassung ist bewusst vereinfacht und weicht in einem Punkt von den allgemeinen BSI-Empfehlungen ab. Dort nennt das Amt neben kürzeren, komplexen Passwörtern mit mindestens acht Zeichen aus vier Zeichenarten auch lange, weniger komplexe Passwörter ab rund 25 Zeichen als sichere Variante. Ausdrücklich erwähnt wird dabei auch die Möglichkeit, fünf bis sechs zufällige Wörter aus dem Wörterbuch aneinanderzureihen. Für Erwachsene empfiehlt das BSI zudem Passwortmanager und stellt mit Passkeys eine Anmeldung ohne Passwort vor. Beides spricht die Kinderfassung nicht an.
Zwei-Faktor-Authentisierung als zweites Schloss
Den zweiten Teil bildet die Zwei-Faktor-Authentisierung. Weil Passwörter gestohlen oder erraten werden können, verlangt das Verfahren nach dem Passwort einen zweiten Nachweis. Im Bild des BSI entspricht das einer Haustür mit zwei Schlössern: Fehlt einer der beiden Schlüssel, bleibt die Tür zu. Als Beispiel nennt das BSI einen Code auf dem Handy, etwa aus einer Authenticator-App. Genau genommen erzeugt eine solche App den Code selbst auf dem Gerät, statt ihn zugeschickt zu bekommen. Wie Fingerabdruck und Gesichtserkennung als zweiter Faktor funktionieren, erklärt ein Video des BSI.
Relevanz für Handel und Hersteller
Für den Handel betrifft das Thema vor allem die Beratung beim Kauf von Smartphones, Tablets und Spielkonsolen für Kinder. Auf diesen Geräten werden die ersten eigenen Accounts angelegt. Bei Erwachsenen ist die Nutzung der Zwei-Faktor-Authentisierung laut einem Medienbericht über den BSI-Lagebericht 2025 auf 34 Prozent zurückgegangen. Passkeys nutzten demnach 16 Prozent.
Internet: www.bsi.bund.de