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Rückenwind für dynamische Stromtarife

  • 23. Mai 2023
  • Redaktion
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Auf der bevorstehenden E-World präsentiert Rabot Charge seine dynamischen Stromtarife und Greentech-Lösung zur automatisierten Lastverschiebung. Rückenwind erhält das Startup durch das am 21. April 2023 verabschiedete Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW). Das Gesetz soll den Smart Meter Rollout beschleunigen und verpflichtet Stromversorger ab spätestens 2025 dynamische Stromtarife für Endverbraucher anzubieten. Damit stellt das GNDEW grundlegende Weichen für die Energiewende und bestärkt innovative Anbieter wie Rabot Charge. Dessen Lösungen richten sich an Endverbraucher sowie die Energiewirtschaft in Form von White Label Solutions.

Vom 23. bis 25. Mai 2023 findet die Leitmesse der Energiebranche, die E-World, in Essen statt. Einer ihrer Themen wird die Energiewende sein: „Thinking the New Energy System – Strategies for a Clean Future“. Eine Vision, der sich auch das junge und innovative Stromversorgungsunternehmen Rabot Charge aus Hamburg verschrieben hat. In Halle 5 auf Stand 933 stellt Rabot Charge dem Fachpublikum seine innovative Greentech- und Energielösung zur Unterstützung der Energiewende vor, deren Herzstück dynamische Stromtarife sind. Durch sie werden Endverbraucher zum aktiven Teil der Energiewende, indem durch Preisanreize der Grünstromverbrauch aktiv gefördert wird.

Dynamische Stromtarife seit 2022

Bereits seit 2022 bietet Rabot Charge dynamische Stromtarife in Kombination mit einer automatisierten Lastverschiebung von planbaren Stromverbräuchen per App. Dank einem intelligenten Algorithmus, der im Viertelstundentakt die Strompreise und Grünstromkapazitäten an der Strombörse überwacht und analysiert, lassen sich zeitlich flexible Stromverbräuche in Niedrigpreisphasen bzw. Zeiten mit viel Strom aus erneuerbaren Energiequellen (EE-Strom) verlagern. Bei der Lastverschiebung werden individuelle Verbrauchsmuster und Kundenpräferenzen berücksichtigt. Durch die zeitliche Verschiebung können Verbraucher ihre Stromkosten senken; parallel wird der Stromkonsum an verfügbare EE-Stromkapazitäten angepasst, die je nach Wetterlage stark schwanken. Dies kommt der Netzstabilität zugute.

Außer der Netzstabilität oder gezielter Nutzung vorhandener Grünstrom-Überschüsse dienen dynamische Stromtarife insbesondere der Senkung von Stromkosten. Bislang kritisierten Verbraucherschützer, dass vor allem wohlhabendere Haushalte mit flexiblen Verbrauchseinheiten, wie Wärmepumpen oder EVs, von dynamischen Stromtarifen profitieren könnten, da hier der Anteil planbarer Stromverbräuche besonders hoch ist. Bei normalen Haushalten rentierten sich dynamische Stromtarife weniger, da das Einsparpotenzial geringer sei und von den Kosten für die Smart Meter aufgezehrt werden könnte. Dem hat der Gesetzgeber nun mit verbindlichen Preisobergrenzen entgegengewirkt.

Jeder kann profitieren

„Indem die jährlichen Smart-Meter-Kosten für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro brutto gedeckelt wurden, können selbst Durchschnittshaushalte ohne Elektroauto (EV) oder Wärmepumpe von dynamischen Stromtarifen bzw. Niedrigpreisphasen an der Strombörse profitieren. Zwar konsumieren diese Haushalte weiterhin den Großteil des Stroms nach konkretem Bedarf. Der Betrieb von Trockner, Waschmaschine oder Geschirrspüler, welcher immerhin 22 Prozent* des Strombedarfs ausmacht, lässt sich aber optimieren. Nach Abzug der jährlichen Kosten für die Smart Meter gehen wir bei diesen Haushalten von einem Einsparpotenzial in Höhe von einigen hundert Euro jährlich aus“, erklärt Jan Rabe, CEO von Rabot Charge. Das Sparpotenzial für Haushalte mit Wärmepumpen oder EVs schätzt der Experte auf 1.000 Euro jährlich und mehr.

Laut GNDEW sollen alle Haushalte die Vorzüge von Smart Metern und dynamischen Stromtarifen nutzen können. So ist ab 2025 der Einbau von Smart Metern für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer PV-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung verpflichtend. Bis 2030 sollen alle diese Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein. Haushalte mit geringerem Stromverbrauch erhalten das Recht auf den Einbau eines intelligenten Stromzählers. Zuständig hierfür sind die grundzuständigen Messstellenbetreiber, also in der Regel die Netzbetreiber vor Ort. Welche das sind, können Verbraucher auf ihrer Stromrechnung einsehen.


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